96 bis 98 % aller Kinder kommen glücklicherweise gesund zur Welt. Dem Rest kann die Nachversicherung helfen – nicht nur in der Krankenvollversicherung!
§ 198 VVG regelt, dass Neugeborene so krankenversichert werden können, wie es auch mindestens eines der Elternteile bereits ist. Das ist für die Private Krankenversicherung weitestgehend bekannt und wird in der Betreuung der Kunden auch genutzt. Allerdings: Das gilt auch für Krankenzusatztarife (z.B. stationärer Zusatz mit Einbettzimmer und Chefarztbehandlung) womit sich die Tür besserer Gesundheitsversorgung auch für gesundheitlich angeschlagene Kinder von Pflichtversicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung auftut.
Krank geboren, und nun?
Herzfehler, Downsyndrom, Schädigungen des Gehirns, Trisomie 18… – es gibt eine ganze Reihe von möglichen Krankheitsbildern, mit denen ein Kind geboren werden kann. Viele davon werden eine intensivere gesundheitliche Versorgung nötig machen. Viele davon werden eine Aufnahme in eine Kranken(zusatz)versicherung eigentlich unmöglich machen – §198 VVG löst das Problem.
Die Eltern haben ab Geburt zwei Monate Zeit, um sich zu entscheiden, ob sie ihr Kind versichern wollen oder nicht. Bis dahin ist in der Regel bereits die U3-Untersuchung erfolgt, man wird also schon einen guten Eindruck gewonnen haben, ob ein Kind gesund ist oder nicht.
Die Voraussetzung
Natürlich müssen die Eltern auch entsprechend versichert sein, wie es beim Kind nötig wäre. Bei der Krankenvollversicherung kann das Kind in denselben Tarif. Bei Krankenzusatz haben wir hier ein größeres Problem, denn da ist entweder nichts da oder eben Absicherungsbausteine, die den Eltern wichtig waren.
Die Eltern müssen auch mit ausreichend zeitlichem Abstand zur Geburt bereits versichert gewesen sein, denn mehr Schutz gibt es auf diesem Sonderweg nicht fürs Kind! § 198 VVG sieht hier zwar keine Mindestversicherungszeit vor, räumt aber ein, dass in den Bedingungen der Versicherer bis zu drei Monate vorausgesetzt werden.
Ein Elternteil geht den Weg vor, damit das Neugeborene problemlos nachversichert werden kann
Aber rein theoretisch wäre es möglich, dass sich die Eltern noch rechtzeitig vor der Geburt umfangreich absichern, um ihrem Kind diese Möglichkeit zu schaffen – z. B. wenn nach einer Fruchtwasseruntersuchung die Chance auf eine Behinderung im Raum steht. Aber generell wäre es ein Thema, das so bald wie möglich bei werdenden Eltern „in guter Hoffnung“ thematisiert werden sollte. Stationär, Pflegetagegeld, evtl. ambulant – da sollten viele mögliche Themen abgedeckt sein, die in Zukunft auf die Familie zukommen könnten. Und fürs Kind selbst ist das alles ohne größere finanzielle Belastung darstellbar.
Risikozuschlag?
Gibt es nicht. Das neugeborene Kind kann auf beschriebenem Weg ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschlag versichert werden. Bei Adoptivkindern sieht es etwas anders aus. Hier wird die Adoption der Geburt zwar gleichgestellt, was die 198er-Tür also grundsätzlich aufstößt, aber es können bis zu 100 % Risikozuschlag fällig werden.
Mein Fazit:
Für seine Kinder möchte man doch nur das beste und dazu gehört nun mal auch bestmöglicher Versicherungsschutz. Diesen können sich gesetzlich Versicherte Eltern für ihre Kinder schon für ca. 5 € im Monat einkaufen. Somit ist das Neugeborene von Anfang an im stationären Bereich Privatpatient mit Recht auf Einbettzimmer, Chefarztbehandlung, freie Krankenhauswahl – auch Privatkliniken, Zugang zur Spitzenmedizin, weil Erstattung oberhalb der Gebührenordnung.
An diesem Topschutz geht doch eigentlich kein Weg dran vorbei. Viele Eltern wissen eigentlich gar nicht, wie günstig dieser Krankenschutz zu haben ist.
Meiner Meinung nach ist es jetzt einfach empfehlenswert als Elternteil den Schritt voran zu gehen und selbst einen solchen Vertrag für sich zu machen um auf Nummer sicher zu gehen, dass sein Baby dann problemlos folgen kann, wenn es auf die Welt gekommen ist.
Bei einer Mindestvertragslaufzeit von nur einem Jahr halten sich diese vorsichtigen Investitionskosten sehr in Grenzen, wenn man für sich selbst langfristig keinen Bedarf einer solchen Absicherung sieht.
Obwohl ich generell bestmöglichen Krankenversicherungsschutz für alle Altersklassen – egal ob jung oder alt – als mit die wichtigste Absicherungsform sehe.
Gesunde haben 1.000 Wünsche, Kranke oft nur einen!
Deswegen ist es für mich ein sehr wertvoller Tipp, den ich unbedingt allen werdenden Eltern mitgeben möchte!