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1. Gibt es von Geburt an eine Pflegeversicherung für Kinder?

In der Bundesrepublik Deutschland besteht seit 2009 für alle Personen eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung und somit auch in der Pflegeversicherung. Unter „alle Personen“ fallen auch Kinder. Daher sorgt der Staat dafür, dass die Pflegeversicherung für Kinder automatisch vorhanden ist.

Kinder haben über ihre Eltern eine Pflegeversicherung, ohne dass man es oftmals weiß.

Wenn die Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, so besteht Mitgliedschaft in der sozialen Pflegepflichtversicherung (SPV). Sind die Eltern privat krankenversichert, so sind auch die Kinder meist in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV).

Beides sind Pflegepflichtversicherungen und gelten als Basisabsicherung.

Zudem gibt es die Möglichkeit der freiwilligen privaten Pflegezusatzversicherung – sowohl für Erwachsene als auch für Kinder.

Kinder haben also folgende drei Varianten in der Pflegeversicherung:

  1. Die soziale Pflegepflichtversicherung von Kindern und Erwachsenen ist an die gesetzliche Krankenversicherung gekoppelt. Sie ist die häufigste Versicherungsform in Deutschland. Hierüber ist ungefähr 90 % der deutschen Bevölkerung versichert.
  2. Privat Krankenversicherte schließen bei ihrer Krankenversicherung eine private Pflegepflichtversicherung ab. Leistungsträger ist hier die jeweilige private Krankenversicherung.
  3. Zusätzlich gibt es eine private Pflegezusatzversicherung für Kinder. Der Abschluss durch die Eltern erfolgt freiwillig. Sie sichert den Fall einer Pflegebedürftigkeit bei Kindern zusätzlich ab, weil die Leistungen aus den o.g. Basisabsicherungen (SPV und PPV) oft nicht ausreichend sind. Sie verbessert also die persönliche Pflegeversorgung der Kinder und hilft, Versorgungslücken zu schließen.

Es gibt also von Geburt an eine Pflegeversicherung für Kinder.

Von Geburt an abgesichert.
Sie müssen sich erstmal wenig Sorgen machen. Es besteht eine gesetzliche Pflegeversicherung für Kinder ab Geburt.

Altersgrenze: Wie lange gilt ein Kind als Kind?

Allgemein bezeichnet man Personen bis zum 18. Lebensjahr als Kinder und Jugendliche.

Im Hinblick auf die soziale Pflegeversicherung gilt der Kinderstatus, solange das Kind familienversichert ist. Gewöhnlich sind Kinder dies bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es gibt allerdings Ausnahmen:

Bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres kann Ihr Sohn oder Ihre Tochter als Kind familienversichert sein, wenn es nicht erwerbstätig ist.

Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres funktioniert die Familienversicherung für Ihr Kind sogar, wenn es noch in der Schulausbildung oder Berufsausbildung ist oder als Student:in eingeschrieben ist.

Für Kinder mit Behinderung, die selbst nicht für ihren Unterhalt sorgen können, besteht die Absicherung über die Familienversicherung grundsätzlich ohne Altersgrenze.

2. Welche Leistungen umfasst die Pflegeversicherung für Kinder?

Die Leistungen der Pflegepflichtversicherungen sind für alle gleich. Diese sind im Sozialgesetzbuch verankert. Somit macht es keinen Unterschied, ob es sich um eine Pflegeversicherung für Angestellte, Rentner, Studenten oder eben Kinder handelt. Auch ist der Leistungsumfang von gesetzlicher bzw. sozialer und privater Pflegepflichtversicherung identisch.

Versicherungsschutz für Kinder besteht dann, wenn ein nachgewiesener Bedarf an einer Pflege von mindestens sechs Monaten besteht. In welcher Höhe die Pflegeversicherung Pflegegeld oder Sachleistungen bezahlt, das entscheidet der Pflegegrad und die Art der Pflege. Das kann die Pflege zu Hause oder auch die ambulante, die stationäre, die Kurzzeit-, die Verhinderungs- oder Nachtpflege sein.

Sofern möglich, erfolgt die Pflege von Kindern meist zu Hause durch die Eltern oder sonstigen nahen Angehörigen. Dafür stehen diesen privaten Pflegepersonen Zahlungen zu. Um Leistungen zu beziehen, muss ein Antrag auf Pflegeleistung gestellt werden.

3. Wie hoch ist der Beitragssatz der Pflegeversicherung für Kinder?

Solange die Kinder in der Familienversicherung sind, ist die Pflegepflichtversicherung für sie beitragsfrei.

Für die Eltern ist die soziale Pflegeversicherung mit Kind günstiger als ohne Kind!

Wer Kinder hat, spart monatlich einen Teil der Kosten für seine eigene soziale Pflegepflichtversicherung. Die Pflegeversicherung rechnet Kinder aufgrund des Kinderberücksichtigungsgesetzes an.

Dieses Gesetz sieht vor, dass Eltern von einem oder mehr Kindern 3,05 % statt 3,4 % ihres Gehaltes in die Pflegeversicherung zahlen. Der Beitrag ist monatlich also um 0,35 Prozentpunkte reduziert. Dabei ist es egal, ob die Person ein, zwei oder mehr Kinder hat – die Reduzierung bleibt immer gleich. Die Pflegeversicherung für Kinderlose sieht hingegen einen Beitragszuschlag von 0,35 Prozentpunkte vor.

So funktioniert der Nachweis für die Pflegeversicherung Kinder:

Wer Nachwuchs bekommt, muss für den Beitragsnachlass einen Nachweis erbringen. Ein bestimmtes Formular gibt es dafür nicht. In der Regel reicht es aus, die Geburtsurkunde, Pflegekind- oder Adoptionsbescheinigung bei Ihrem Arbeitgeber vorzulegen. 

Den Pflegeversicherungs-Kinder-Nachweis sollten Sie innerhalb von drei Monaten nach der Geburt oder Adoption erbringen. Damit können Sie die Ersparnis rückwirkend geltend machen. Enthält Ihre Personalakte keinen Nachweis über die Elterneigenschaft, gelten Sie als kinderlos und müssen den Beitragszuschlag zahlen. Dies gilt bis zum Ablauf des Monats, in dem der Nachweis erbracht wird.

Die Elterneigenschaft gilt übrigens das ganze Leben – auch wenn die Kinder erwachsen sind oder versterben. 

Beitragsbemessungsgrenze legt Obergrenze des Beitrages fest!

Auch für Sie als Elternteil (und damit Beitragspflichtigen) beschreibt die Beitragsbemessungsgrenze den Höchstbetrag des Bruttojahresgehalts. An diesem bemisst sich die Beitragszahlung zur Krankenversicherung und in die Pflegekasse. Nur bis zu dieser Höchstgrenze werden bei gesetzlich versicherten Angestellten Beiträge vom Gehalt berechnet. 

Auch für Privatversicherte ist die Beitragsbemessungsgrenze entscheidend. An ihr orientiert sich der Höchstzuschuss des Arbeitgebers zur privaten Pflegeversicherung.

Viele glauben, dass der Arbeitgeberzuschuss immer die Hälfte vom Gesamtbeitrag ist. Das ist auch sehr oft so, allerdings nur maximal bis zu der Beitragsbemessungsgrenze. Darüber hinaus zahlt der Arbeitnehmer die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung zu 100 % aus eigener Tasche.

Die Beitragshöhe für alle privaten Pflegepflichtversicherten berechnet sich allerdings etwas anders als in der sozialen Pflegepflichtversicherung – obwohl die Leistungen wiederum identisch sind. Hier spielen das Einstiegsalter und das Kapitalansammlungsverfahren eine Rolle.

Beiträge in der Pflegezusatzversicherung

Möchten Eltern für ihre Kinder eine private Pflegezusatzversicherung abschließen, sind die Beiträge meist sehr günstig. Sie richten sich nach dem Alter, dem Gesundheitszustand des Kindes und den gewünschten Leistungen.

Mit gewünschten Leistungen sind die jeweiligen Absicherungen in Euro in den einzelnen Pflegegraden gemeint – unterteilt in ambulanter und stationärer Pflege.

Sind die Kinder sehr jung, gibt es bereits Tarife um die 10 bis 15 Euro monatlich.

4. Was sind die Ursachen einer Pflegebedürftigkeit bei Kindern?

Die meisten verbinden Pflegebedürftigkeit mit einem sehr hohen Alter und denken vielleicht an die eigene Großmutter oder an den Großvater. Aber auch Kinder und Jugendliche können davon betroffen sein.

Kinder, die mit Trisomie 21 oder dem Down-Syndrom zur Welt kommen, erhalten meist früh einen Pflegegrad. Auch Krankheiten und Unfälle können dazu führen, dass Kinder pflegebedürftig werden. Deutschlandweit leben laut dem Bundesgesundheitsministerium rund 215.000 Kinder und Jugendliche unter 20 Jahren mit anerkanntem Pflegegrad.

Die Ursachen einer Pflegebedürftigkeit bei Kindern können also sehr vielseitig sein. Der Pflegebedarf kann bereits ab Geburt eintreten oder im Laufe des Heranwachsens.

5. Wie erfolgt die Einstufung der Pflegebedürftigkeit bei Kindern?

Bei einer Pflegebedürftigkeit ist es gut einen Kumpel an seiner Seite zu haben, der einen schützt und für einen da ist.

Pflegegrad bestimmt sich bei Kindern genauso wie bei Erwachsenen

Wie pflegebedürftig jemand ist, misst sich in Deutschland anhand von Pflegegraden (ehemals Pflegestufen). Je höher der Pflegegrad desto mehr Hilfe benötigt die Person. Und desto höher sind die Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung.

Bei Kindern eine Pflegebedürftigkeit nachzuweisen, ist schwieriger als bei Erwachsenen, denn alle Kinder sind im Alltag auf Hilfe angewiesen. Trotzdem werden bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder Medicproof (bei Privatversicherten) die gleichen Kriterien herangezogen wie bei erwachsenen Pflegebedürftigen. Der einzige Unterschied: Kinder werden zudem mit gleichaltrigen gesunden Kindern verglichen. 

Sonderregelung bei sehr kleinen Kindern

Benötigt ein Kind durch eine Krankheit bereits ab der Geburt erhöhte Pflege, gibt es bis zum vollendeten 18. Lebensmonat eine Sonderregelung. Babys bekommen pauschal einen Pflegegrad höher zugesprochen als bei der Begutachtung festgestellt. Der Grund: In dieser Zeit sind alle Säuglinge pflegebedürftig und durchlaufen viele Entwicklungsschritte. Die Regelung ist sinnvoll, um eine Belastung der Familie durch ständig neue Gutachten und Gesundheitsprüfungen zu vermeiden.

Ab einem Alter von elf Jahren werden Kinder – sofern sie altersentsprechend entwickelt sind – in allen Modulen des Begutachtungsinstruments begutachtet. Ab diesem Alter gelten dann die gleichen, für den Pflegegrad relevanten, Berechnungsvorschriften wie für Erwachsene.

Im Rahmen der Begutachtung wird allerdings bis zum Alter von 18 Jahren noch das Begutachtungsformular für Kinder eingesetzt. Dieses enthält eine entsprechende altersgerechte Formulierung.

6. Warum ist eine freiwillige Pflegeversicherung für Kinder gut und sinnvoll?

Vater Staat hat mit der Einführung der Pflegepflichtversicherung ohne Zweifel einen guten Grundstein gelegt, um im Leistungsfall finanzielle Unterstützung zu erhalten. Diese staatliche Pflegeabsicherung ist allerdings nur eine Basisabsicherung (Teilkaskoversicherung) und keine Vollkaskoversicherung. Um seinen möglichen Eigenanteil an den gesamten Pflegekosten für seine Kinder zu reduzieren oder gar vollständig auszuklammern, dafür ist eine freiwillige Pflegezusatzversicherung ratsam.

Nicht selten kompensieren die Geldzahlungen aus der freiwilligen Pflegeversicherung auch ein Elterneinkommen. Wäre es nicht schön, wenn sich ein Elternteil voll und ganz auf die häusliche Pflege seines Kindes konzentrieren könnte?

Das funktioniert sicherlich nicht, wenn Sie noch voll- oder halbtags Ihrer Arbeitsbeschäftigung nachgehen. Aber seine Arbeit ruhen zu lassen, das muss man sich leisten können. Mit einer Pflegezusatzversicherung in entsprechender Höhe ist das sicherlich möglich.

Ehrlich gesagt kann man über viele Versicherungen streiten, ob diese sinnvoll sind oder nicht. Braucht jeder Haushalt unbedingt eine Glasversicherung? Ist die Vollkaskoversicherung fürs 13 Jahre alte Auto noch erforderlich? Nehme ich jetzt die Zahnzusatzversicherung oder nicht?

Mein persönlicher Ansatz ist hier immer: Sobald eine Versicherung, egal welche, ein existenzielles Risiko absichert, so erfüllt sie ihren Zweck.

Oder anders gefragt: Schaffen Sie es im Leistungsfall aus Eigenmitteln für Ersatz zu sorgen? Schaffen Sie es aus Eigenmitteln den Zustand vor dem Leistungseintritt wiederherzustellen?

Wenn Sie diese Frage klar mit „ja“ beantworten können, dann brauchen Sie tatsächlich nicht unbedingt eine Versicherung.

Bei seinen eigenen Zähnen und dem in die Jahre gekommenen Auto, was vielleicht noch einen Restwert von 2.500 € hat, ist das Risiko vielleicht für Sie überschaubar.

Aber wie sieht es aus, wenn eine Pflegebedürftigkeit nun ein finanzielles Loch von 700 € monatlich in die Haushaltskasse reißt? Wenn man sich diesen Betrag über die Monate und Jahre hochrechnet, dann spricht man über ein existenzielles Risiko. Hierfür ist – zweifelsohne – eine freiwillige Pflegeversicherung für Kinder ratsam.

Insbesondere auch dann, wenn Sie wissen, wie günstig diese im Monat ist.

Wussten Sie, dass Kinder mit einem Pflegegrad auch eine gesonderte private Unfallversicherung benötigen? Die allermeisten privaten Unfallversicherungen bieten Kindern als auch Erwachsenen mit Pflegegrad keinen Versicherungsschutz an. Lesen Sie hierzu gerne meinen Blog Unfallversicherung mit Pflegegrad.

7. Was kostet eine freiwillige Pflegeversicherung für Kinder?

Das kommt auf jeden Fall auf die ausgewählten Leistungen an. Nehmen wir mal folgende Leistungen in den jeweiligen Pflegegraden:

Pflegegrad 1: 600 €, Pflegegrad 2: 900 €, Pflegegrad 3: 1.200 €, Pflegegrad 4: 2.400 € und Pflegegrad 5: 3.000 €. Die Pflegegrade sind identisch im ambulanten als auch im stationären Bereich. In diesem Beispiel ist das Kind 7 Jahre alt.

Diese Kinder-Pflegeversicherung kostet ziemlich genau 14 € im Monat und die Absicherung ist nicht gerade niedrig gewählt. Auch für 10 € im Monat bekommt man für sein Kind eine wirklich gute und leistungsstarke Pflegezusatzversicherung.

Das ist jetzt nur ein Beispiel vom Versicherer X. Der Versicherer Y nimmt 2 € mehr und der Versicherer Z wiederum 2 € weniger im Monat. Mein Beispiel steht für ein gutes Mittel.

Sehr oft macht es auch keinen Unterschied im Beitrag, ob Ihr Kind 3, 5, 7 oder älter ist. Der Beitrag ist für die Kinder, egal welchen Alters, gleich.

Mit zunehmendem Alter und als Erwachsener wird der Beitrag definitiv steigen, aber im Kindesalter sollte dieser stabil und überschaubar bleiben. Auf lange Sicht und über die lange Versicherungszeit gesehen, profitieren die Kinder von ihrem jungen Einstiegsalter in einem freiwilligen Tarif der Pflegeversicherung.

8. Was ist eine Kindernachversicherung?

Wenn es eine Kindernachversicherung gibt, dann muss es doch auch eine Vorversicherung geben? So ähnlich ist es auch. Ein Elternteil besitzt bereits eine Pflegezusatzversicherung und ermöglicht dadurch seinem Kind nachversichert zu werden ab Geburt. Das besondere dabei ist, dass Ihr Kind ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge versichert werden muss.

Ein Elternteil hat eine Pflegezusatzversicherung und ermöglicht seinem Kind dadurch ab Geburt die Kindernachversicherung. In den Bedingungen steht es wie folgt drin:

Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

(1) Besteht am Tag der Geburt für mindestens einen Elternteil eine Krankenversicherung, ist der Versicherer verpflichtet, dessen neugeborenes Kind ab Vollendung der Geburt ohne Risikozuschläge und Wartezeiten zu versichern, wenn die Anmeldung zur Versicherung spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend erfolgt. Diese Verpflichtung besteht nur insoweit, als der beantragte Versicherungsschutz des Neugeborenen nicht höher und nicht umfassender als der des versicherten Elternteils ist.

(2) Der Geburt eines Kindes steht die Adoption gleich, sofern das Kind im Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig ist. Besteht eine höhere Gefahr, ist die Vereinbarung eines Risikozuschlags höchstens bis zur einfachen Prämienhöhe zulässig.

(3) Als Voraussetzung für die Versicherung des Neugeborenen oder des Adoptivkindes kann eine Mindestversicherungsdauer des Elternteils vereinbart werden. Diese darf drei Monate nicht übersteigen.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten für die Auslands- und die Reisekrankenversicherung nicht, soweit für das Neugeborene oder für das Adoptivkind anderweitiger privater oder gesetzlicher Krankenversicherungsschutz im Inland oder Ausland besteht.

In meinem gesonderten Blog Kindernachversicherung gehe ich noch intensiver auf das Thema ein.

Bei mir finden Sie die richtige Pflegeversicherung für Kinder!

9. Wie und wo schließe ich eine solche Pflegezusatzversicherung für Kinder ab?

Im Internet finden Sie sicherlich zahlreiche Möglichkeiten mit ein paar Klicks eine private Pflegezusatzversicherung für Ihr Kind abzuschließen. Diese Möglichkeit biete ich Ihnen auch gerne an.

Mein Vorteil als Versicherungsmakler: Ich bin ich unabhängig und ich kann auf zahlreiche private Pflegeversicherer im Vergleichsrechner zugreifen. Sie bekommen bei mir also einen Marktvergleich nach Leistungen, einen Preisvergleich und eine digitale Abschlussstrecke. Das Ganze umrandet in einer kostenlosen Videoberatung.

Wir schauen uns auch gemeinsam viele andere Vergleichsparameter an, wie:

Leistungsdynamik, Einmalzahlung bei Feststellung eines Pflegegrades, Beitragsbefreiung im Leistungsfall, Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, die unterschiedlichen Nach-versicherungsgarantien etc.

Gemeinsam finden wir eine passende Lösung, die auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtet ist!




Post Author: Dennis Juraschuk

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