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1. Warum die Kindernachversicherung hierbei hilft!

Eine Krankenhauszusatzversicherung erst bei bestehender Krankheit abzuschließen, kann schnell in die Sackgasse führen.

Wenn Sie daher als Elternteil für sich vor der Geburt Ihres Kindes eine stationäre Zusatzversicherung abschließen, so ist das auch für Ihr bald Neugeborenes immer die beste Lösung.

Denn dann muss Ihr Kind ab Geburt nämlich vom Versicherer versichert werden, da es eine Art Annahmezwang gibt. Das nennt man Kindernachversicherung.

So ist eine Krankenhauszusatzversicherung trotz Vorerkrankung möglich. Genau, eine Krankenhauszusatzversicherung bei bestehender Krankheit ohne Gesundheitsfragen.

Sie als Elternteil schließen eine solche stationäre Zusatzversicherung für sich ab oder besitzen bereits eine solche, damit das auch mit der Kindernachversicherung klappt.

Gesetzliche Grundlagen der Kindernachversicherung

§ 198 des Versicherungsvertragsgesetzes bildet die gesetzliche Grundlage der Kindernachversicherung. Die Charakteristika einer Kindernachversicherung bestehen darin:

  • Keine Wartezeiten für das Baby. Der Versicherungsschutz besteht sofort und in voller Höhe.
  • Keine Risikozuschläge. Voraussetzung: Selber Versicherungsschutz, der bereits für den versicherten Elternteil besteht.
  • Adoptivkinder und leibliche Kinder sind in Bezug auf den Versicherungsschutz gleichgestellt. Jedoch nur, wenn Adoptivkinder minderjährig sind, ansonsten können Risikozuschläge erhoben werden.

Wichtige Fristen für die Kindernachversicherung

Damit die Kindernachversicherung auch funktioniert, muss folgendes zutreffen:

  • Eines der Elternteile muss bei der Geburt des Kindes mindestens 3 Monate versichert sein. Es gibt aber auch Versicherer, die eine geringere Versicherungszeit als 3 Monate verlangen. Das ist dann sehr zum Vorteil und eine Besonderheit des jeweiligen Versicherers, wenn von den 3 Monaten abgewichen wird.
  • Nach der Geburt haben Sie 2 Monate Zeit, um den Aufnahmeantrag für Ihr Baby zu stellen. Hier genügt in der Regel eine kurze Meldung beim Versicherer. Ein richtiger Antrag mit Gesundheitsfragen gibt es nicht.

Wenn Sie die Kindernachversicherung verpassen oder nicht in Anspruch nehmen, so besteht bei einem gesunden Kind ohne Vorerkrankungen auch nach der Geburt noch die Möglichkeit die Krankenhauszusatzversicherung abzuschließen.

Aber es werden Gesundheitsfragen gestellt und es findet eine Gesundheitsprüfung statt. Der Versicherer hat immer die Möglichkeit den Versicherungsschutz abzulehnen. Somit besteht immer die Gefahr, dass die Krankenhauszusatzversicherung bei einer bestehenden Krankheit nicht zu Stande kommt.

Die beste Option einer Zusatzversicherung fürs Baby ist immer die Kindernachversicherung in Anspruch zu nehmen.

Zusätzliche Infos erhalten Sie auch in meinem gesonderten Blog zur Kindernachversicherung.

Wenn Ihr Kind mit einer Vorerkrankung oder Behinderung zur Welt kommt, dann ist eine Krankenhauszusatzversicherung bei bestehender Krankheit gefragt.

2. Krankenhauszusatzversicherung bei bestehender Krankheit

Wenn Sie die Kindernachversicherung nicht in Anspruch genommen haben, und Sie suchen nach der Geburt eine Krankenhauszusatzversicherung bei bestehender Krankheit für Ihr Kind, so wird es deutlich schwieriger.

Es kommt natürlich immer auf die Vorerkrankung oder auf die Behinderung an.

Ich möchte in diesem Blogartikel auf den Gendefekt vom Down-Syndrom eingehen.

Wenn heute ein Elternteil auf mich zukommt und eine stationäre Zusatzversicherung für sein Kind (zum Beispiel 3 Jahre alt) mit Trisomie 21 wünscht, so kann ich keine Krankenhauszusatzversicherung anbieten, die sowohl nach einem Unfall als auch nach einer Krankheit sofortigen Versicherungsschutz bietet.

Damit ist dann das Einzelzimmer und die Chefarztbehandlung, sie sehr teuer sein können, gemeint.

Ich als Versicherungsmakler, der mit unzähligen Krankenversicherungen zusammenarbeitet, kenne keinen Tarif, der den Kindern diesen vollwertigen Versicherungsschutz nach Krankheit und Unfall bietet.

Es scheitert mit dem Down-Syndrom immer an den Gesundheitsfragen.

Aber wir können uns eine Brücke bauen und es gibt andere tolle Kombinationsmöglichkeiten, die einen guten stationären Zusatzschutz möglich machen.

3. Krankenhauszusatzversicherung bei bestehender Krankheit ohne Gesundheitsfragen

Kinder mit Down-Syndrom können auf jeden Fall eine stationäre Zusatzversicherung nach einem Unfall erhalten. Der Versicherungsschutz ist sofort ohne Wartezeiten möglich.

Kommt Ihr Kind also unfallbedingt ins Krankenhaus, so leistet der Tarif das Einbettzimmer und den Spezialisten. Das kann der Chefarzt sein oder ein anderer Wahlarzt.

Ein unglücklicher Sturz ist schnell passiert. Wenn Ihrem Kind danach als Beispiel das Handgelenk operiert werden muss, dann ermöglicht diese Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen den Spezialisten in Anspruch zu nehmen.

Der Spezialist, der diese Operation schon tausendmal durchgeführt hat und eine echte Koryphäe auf seinem Gebiet ist, ist nur sehr selten direkt im nächsten Krankenhaus bei Ihnen um die Ecke.

Die gesetzliche Krankenversicherung wird Ihr Kind aber meist ins nächstgelegene Krankenhaus schicken und dann besteht kein Wahlrecht. Der diensthabende Arzt operiert und das ist selten der Spezialist, den Sie vielleicht deutschlandweit für Ihr Kind gefunden haben.

Mit dieser Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen ermöglichen Sie Ihrem Kind die bestmögliche medizinische Versorgung nach einem Unfall.

Upgrade nach 10 Jahren möglich: Krankheiten fortan mitversichert!

Es kommt aber noch besser. Nach einer Wartezeit von 10 Jahren haben Sie für Ihr Kind die Möglichkeit die stationäre Zusatzversicherung zu erweitern.

Eine Erweiterung, die dann zukünftig auch Krankheiten mitversichert.

Muss Ihr Kind zukünftig aufgrund einer Krankheit oder Erkrankung stationär versorgt werden, so greift dann auch dieser Versicherungstarif.

Der Versicherer für diese Krankenhauszusatzversicherung verspricht heute bei Abschluss bereits einen Annahmezwang bzw. die Erweiterung für in 10 Jahren.

Das Einzige, was er auf die normale Prämie draufschlagen kann, ist ein Risikozuschlag von 100 %.

Ich bin mir sogar sicher, dass der Versicherer das bei Kindern mit Down-Syndrom tun wird. Aber ehrlich gesagt, sehe ich das nicht als großes Problem. Die Beiträge sind für Kinder und Jugendliche recht niedrig und selbst mit einer Verdopplung noch absolut bezahlbar.

Also ein fairer Deal und ein gutes Preis-Leistungsverhältnis.

Langfristig gesehen können also Kinder mit Behinderungen einen vollumfassenden stationären Versicherungsschutz bekommen, der bei Krankheit und Unfall leistet.

Das ist ein Upgrade zum Privatpatienten.

Kurzfristig gesehen ist es immerhin ein toller Versicherungsschutz, der bereits nach einem Unfall zahlt.

Ein Unfall kommt immer plötzlich und unvorhergesehen. Hier ist eine Krankenhauszusatzversicherung gefragt, die Ihrem Kind die bestmögliche medizinische Behandlung ermöglicht.

4. Krankenhauszusatzversicherung ohne Chefarzt

Diese „Light-Lösung“ geht bereits heute schon und kann ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden.

Damit ist das Ein- oder Zweibettzimmer gemeint, ohne Chefarzt. Also ohne die privatärztliche Versorgung, die ja gerade der teure Kostenfaktor ist.

Das bedeutet im Klartext, dass Kinder mit Vorerkrankungen jeglicher Art das Einzelzimmer als solches absichern können.

Das Recht auf das Ein- oder Zweibettzimmer besteht dann ebenso nach einem Unfall als auch nach einer Krankheit.

Nur die Chefarztbehandlung fehlt hier dann erstmal noch.

Zumindest noch nach einer Krankheit, was wir in 10 Jahren allerdings ändern können.

Mit dem oben beschriebenen Tarif haben wir die Chefarztbehandlung nach einem Unfall allerdings sofort versichert.

Viele Eltern wünschen für Ihr Kind eine entspannte und ruhige Zeit der Genesung im Krankenhaus. Das funktioniert im Ein- oder Zweibettzimmer sicherlich besser als im Mehrbettzimmer. Die Eltern partizipieren meist selbst davon, weil sie im Zimmer mitübernachten, um ihrem Kind beizustehen.

Wie bereits zu Anfang erwähnt, lassen sich verschiedene Tarife gut kombinieren, so dass ich Kindern mit Down-Syndrom oder Kindern mit Vorerkrankungen oder Behinderungen gute Absicherungsmöglichkeiten anbieten kann.

Mit der Zeit lassen sich diese Krankenhauszusatzversicherungen dann noch ausbauen und auf ein noch besseres Absicherungslevel hieven.

Das ist Teil meiner Konzeptberatung und ich suche ständig nach neuen Versicherungslösungen.

Schreiben Sie mir gerne (me@dennisjuraschuk.de), wenn Sie Fragen oder Interesse an Versicherungsangeboten haben.

Buchen Sie auch gerne hier über meine Homepage eine kostenlose Erstberatung per Video oder Telefon.

Ich freue mich auf Sie.

Beste Grüße

Ihr Dennis Juraschuk

Versicherungsmakler

Den ganzen Inhalt gibt es auch noch als Video. Viel Spaß beim Anschauen.

Post Author: Dennis Juraschuk

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